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PLATZORDNUNG

Wie in jedem Verein gibt es auch bei uns ein paar Regeln, die für ein gutes Zusammenleben nützlich sein sollen!

  1. 1. Teilnahmeberechtigt am Übungsbetrieb sind alle Mitglieder des Vereins.
  2. 2. Für jeden Hund muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.
  3. 3. Jeder Hund muss gemäß den gesetzl. Bestimmungen vollständig geimpft sein und einen gültigen Impfpass besitzen. Ansteckend kranke oder von Parasiten befallene Hunde (Flöhe, Läuse, Milben), sind auf dem Vereinsgelände nicht erlaubt. Impfpass sowie Nachweis der Haftpflichtversicherung ist auf Verlangen vorzuzeigen. Für Hunde die unter die Bayrische „Kampfhundeverordnung“ fallen, müssen von Ihrer Gemeinde/ Stadt eine Haftungsgenehmigung vorgelegt werden.
  4. 4. Das Training mit läufigen Hündinnen ist mit dem Vorstand bzw. dem Ausbildungsleiter abzusprechen
  5. 5. Die Einrichtungen und Geräte des Vereins stehen allen am Übungsbetrieb teilnehmenden Mitgliedern zur Verfügung. Über die Art der Benutzung entscheiden die Ausbilder. Diese haben dafür zu sorgen, dass nach Beendigung der Trainingseinheiten sämtliche Geräte aufgeräumt werden.
  6. 6. Eltern haben darauf zu achten, dass die Kinder die Geräte nicht als Turngeräte benutzen! Kinder unter 12 Jahren dürfen ohne Aufsichtsperson oder Ausbilder nicht auf das Trainingsgelände.
  7. 7. Die Hunde sind auf dem gesamten Vereinsgelände an der Leine zu führen! Das Ableinen der Hunde ist auf dem Übungsplatz nur auf Anweisung der Ausbilder erlaubt.
  8. 8. Während des Übungsbetriebes ist darauf zu achten, dass die Hunde nicht auf dem Vereinsgelände spielen.
  9. 9. Jeder Hundeführer hat für den einwandfreien Zustand von Führleine und Halsband zu sorgen. Ausbildungshilfen sind mit dem Vorstand bzw. dem Ausbildungsleiter abzusprechen. Stachel-/Korallen-/Würgehalsbänder-/ sowie Tele-Takter und Halti sind beim GHV verboten!
  10. 10. Jeder Hundeführer sollte mit seinem Hund vor Antritt der Übungsstunde einen kleinen Spaziergang zum Entleeren gemacht haben. Sollte dann doch einmal ein „Missgeschick” passieren, so stehen Schaufel / Tüten / Abfalltonne zur Verfügung die vom Hundeführer umgehend zu benutzen sind.
  11. 11. Den Anweisungen des Vorstandes, Ausbildungsleiters bzw. der Spartenleiter und deren Trainern, ist Folge zu leisten.
  12. 12. Die Ausbilder haben darauf zu achten, dass sich vor Beginn der Übungsstunde die Hundeführer in die Anwesenheitsliste eintragen.
  13. 13. Die Übungszeiten sind von beiden Seiten (Ausbilder und Hundeführer) einzuhalten. Ein Training außerhalb der festgelegten Übungszeiten (Trainingsplan) ist nicht gestattet!
  14. 14. Das Arbeiten auf dem Übungsplatz ist aus haftungsrechtlichen Gründen nur mit einem Ausbilder gestattet!
  15. 15. Es ist grundsätzlich verboten, auf dem Übungsplatz zu Rauchen.
  16. 16. Alle Mitglieder und Gäste sind gehalten auf die Sauberkeit des Platzes zu achten. Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Zigaretten sind ausschließlich in die dafür vorgesehene Behältnisse zu werfen.
  17. 17. Die vom Verein bereitgestellten Sonnenschirme, Bänke, Tische, Stühle und deren Polsterung sind sorgsam zu behandeln und vor Verlassen des Vereinsgeländes wieder unaufgefordert an den angedachten Platz zurückzustellen.
  18. 18. Flaschen, Gläser, Tassen, Teller, Besteck usw. sind nach Gebrauch unaufgefordert wieder ins Vereinsheim zurück zu bringen.
  1. 19. Wir bitten hiermit alle Mitglieder und Gäste, darauf zu achten, dass die Hunde beim Spazierengehen nicht in Raufereien verwickelt werden bzw. anfangen. Wir möchten auch darauf hinweisen, dass Hunde, die zum Wildern neigen, an einer Leine geführt werden, da wir unser gutes Verhältnis zu dem Jagdaufseher nicht verlieren möchten!

    Der GHV schließt die Haftung für Schäden bei der Platzbenutzung aus. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Vereins oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

    Stand 2015